[Ein Auszug aus dem Essay „Von stinkenden Lilien und üppig belebten Seen: Freiheit, Moral und Karma“ (in: Auroville und das Narurrecht), das als Grundlage für unsere Erläuterungen diente]
In den fast zweihundert Staaten der Erde gibt es ebenso viele verschiedene Festlegungen dessen, was Recht und was Unrecht ist und wie Rechtsbrüche sanktioniert werden sollen. Diese Vielzahl verschiedener Rechtsnormen – man denke an solch extreme Beispiele wie die Scharia, die US-Verfassung oder das Bürgerliche Gesetzbuch –, die sich überdies im Lauf der Zeit in Inhalt und Charakter wandeln, verleitet Menschen häufig dazu, in moralischen Relativismus zu verfallen. Moralischer Relativismus ist die Auffassung, dass das, was richtig ist, beliebig festgelegt werden kann. Nun ist natürlich nicht abzustreiten, dass sowohl rechtliche als auch moralische Vorstellungen – die sich im weitesten Sinn an einander anlehnen – tatsächlich genau solcher Willkür entsprungen sind. An welchen Regeln wir unser Verhalten ausrichten, hängt in letzter Instanz von unserem Bild des Menschen und seines Platzes in der Welt ab, und dieses Bild unterscheidet sich von Kultur zu Kultur, von Land zu Land und von Mensch zu Mensch. In diesem unübersichtlichen Wust miteinander oft unvereinbarer Normen ist zweierlei untergegangen: erstens, die Bedeutung der Unterscheidung von Recht, Moral und Ethik, und zweitens, der objektive Unterschied zwischen Richtig und Falsch. Letzterer führt in der Philosophie den Namen „Naturrecht“, aber es gab und gibt ihn unter diversen Namen in allen Kulturen. Am ehesten bekannt sind wahrscheinlich „Thomismus“, „Anthroposophie”, „Ursache und Wirkung“, „Karma“ und „Goldene Regel“.
Was sind Recht, Moral und Ethik?
Recht im juristischen Sinne (auch Positives Recht genannt) besteht aus durch Autoritäten festgelegten formalen Regeln, die mit Hilfe staatlicher Gewalt das Verhalten von Individuen und Gruppen in einer Gesellschaft lenken sollen. Verschiedene Gesellschaften haben verschiedene Autoritäten, die hierbei verschiedene Maßstäbe anlegen; allen gemeinsam ist jedoch die Erwartung unbedingten Gehorsams und die Sanktionierung von Verstößen durch staatliche Gewalt. Positives Recht – Verfassungen, Gesetze, Verordnungen und Urteilssprüche – befindet sich, wie wir sehen werden, in direktem Gegensatz zu natürlichem Recht, „einem Satz nicht vom Menschen gemachter, bindender und unveränderlicher Bedingungen, die die Folgen des Handelns aller Wesen regeln, die zu ganzheitlicher Intelligenz fähig sind“,1 so der Naturrechtsaktivist Mark Passio.
Im Sinne des Naturrechts ist ein Recht eine Handlung, die anderen empfindungsfähigen Wesen keinen Schaden verursacht.
Eine simple Feststellung, die in allen Kulturen seit urdenklichen Zeiten verankert ist und die wir als „Goldene Regel“ bezeichnen. Der Verstoß gegen ein natürliches Recht schädigt den Empfänger des Verstoßes; es berechtigt diesen zu geeigneter Notwehr. Sri Aurobindo schreibt hierzu:
„Wenn man versucht, jede Möglichkeit zu atmen durch gewaltsame Mittel zu unterdrücken, wird jedes Mittel zur Selbsterhaltung recht und billig… Es ist die Natur des Drucks, die die Natur des Widerstandes bestimmt.“2
Verstöße gegen das Naturrecht entfalten langfristige Wirkungen im Gemeinwesen, die sich als Formen von Unordnung, Unfreiheit und kollektivem Leid äußern. Doch nicht nur der Verstoß, auch das Beachten natürlichen Rechts hat Folgen: Das Gemeinwesen gewinnt langfristig an Zusammenhalt, Freiheit, Gerechtigkeit und Wohlstand. Der bekannteste Begriff für diese Dynamik ist „Karma“ – ein Konzept, das leider meist völlig falsch als persönliches Sündenkonto verstanden wird.
Moral im derzeit geläufigen Sinne ist häufig, aber nicht notwendigerweise, identisch mit dem Befolgen von Gesetzen. Moral besteht in den konkreten Verhaltensregeln, die in einer Gemeinschaft gelten, also darüber, wie man leben sollte. Sind diese Regeln normiert, spricht man von einem Verhaltenskodex. Abhängig von Kultur und Subkultur der Gruppe, zu der Menschen sich zählen, definiert Moral deren sozial akzeptables Verhalten. Ein Pazifist wird jegliche Kraftanwendung gegen Personen verurteilen, ein Soldat wird das ganz anders sehen.
Im Naturrecht ist jede Handlung moralisch, die keinen Schaden verursacht. Wer Anderen Schaden zufügt, also gegen ihre natürlichen Rechte verstößt, handelt unmoralisch.
Stets unmoralisch und damit unrecht sind im Naturrecht Lüge, Diebstahl, Eigentumszerstörung, Einbruch, Nötigung, Vergewaltigung, Körperverletzung, Sklaverei, Gefangennahme und Mord – Handlungen, die die Naturrechte des Opfers verletzen.
Notwehrhandlungen sind dagegen moralisch akzeptabel und stellen niemals Gewalt dar.
Ethik und Moral werden häufig synonym verwendet und es gibt auch eine Vielzahl verwirrender Definitionen ihrer Bedeutung. Landläufig wird unter Ethik jedoch ein Satz veränderlicher Werte und Grundsätze verstanden, die das Handeln des Individuums bestimmen. In der Philosophie wiederum ist Ethik, so der Philosoph Christian Wellmeier, das Nachdenken über die Moral, deren Begründung.
Im Naturrecht ist das Nachdenken über Richtig und Falsch die Voraussetzung für moralisch richtiges Handeln.
Damit handelt, wer nicht bewusst über moralisch richtiges Verhalten nachdenkt, unbewusst und unethisch. Wer nicht ethisch denkt, kann nicht moralisch handeln, d.h. er nimmt seine Rechte nicht wahr und verletzt mit hoher Wahrscheinlichkeit die seiner Mitmenschen. Ohne es zu wissen handelt er unter Umständen unmoralisch und unrecht.
Bemerkenswert am Naturrecht ist, dass sich ethisches Denken und moralisches Handeln immer harmonisch zu einander verhalten, weil sie sich auf dieselbe Quelle zurückführen lassen: das objektive Wissen um Richtig und Falsch. Dieses Wissen gründet sich auf die Beobachtung von Ursachen und Wirkungen, die unsere Spezies seit ihrem Bestehen führt. Menschen haben daher über Jahrhunderttausende so selbstverständlich in egalitären Gemeinschaften gelebt wie Vögel in Schwärmen. Erst mit dem Entstehen von Zivilisationen, also dem Zusammenleben in hierarchisch organisierten Gesellschaften mit einer Gesetz stiftenden Autorität an der Spitze, die das Befolgen von Befehlen kultivieren, beginnen Recht, Moral und Ethik zu divergieren. Der Schweizer Philosoph Chnopfloch beschreibt treffend die Dynamik, die sich hieraus ergibt:
„Es ist Krieg in dieser Welt, ein Krieg zwischen Moral und Ethik. Um das zu verschleiern, werden diese beiden Wörter gleichgesetzt – um zu verschleiern, dass die Ethik des Einzelnen und die Moral der Gesellschaft auseinandergelaufen sind und sich weit von einander entfernt haben. Denn nur die Moral kann von den Kontrolleuren manipuliert und für ihre Zwecke missbraucht werden, und nur über die Moral können Menschenmassen kontrolliert werden. Es liegt an jedem Einzelnen von uns, zu entscheiden, auf welcher Seite wir kämpfen, und wir müssen uns für eine Seite entscheiden, denn heute hat der Mensch nur noch die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten: moralisch zu sein und unethisch, oder ethisch zu sein und unmoralisch. Hörst du auf die Gesellschaft und auf das, was andere dir sagen, oder hörst du auf die Gesetze des Lebens, die innere Stimme, welche die Natur eigenhändig in dein Herz geschrieben hat?“3
Wie kommt es zu dieser Dynamik?
Wie bereits in vielen meiner Artikel beschrieben und hergeleitet handelt es sich bei Zivilisationen um Kulturen, die ein Programm zur Kontrolle der Welt bzw. Wirklichkeit abspulen. Ihr gesamtes Tun ist darauf ausgerichtet, unerwünschte Ereignisse mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen und gewünschte Ereignisse mit ebensolcher Wahrscheinlichkeit eintreten zu lassen. Das erfordert eine Kategorisierung von Phänomenen in positive und negative, denen man sodann mit normierten Handlungen begegnet. Sowohl Kategorisierung als auch Normierung sind nichts anderes als willkürliche Festlegungen. Sie orientieren sich zwar an Schaden und Nutzen, doch die Festlegungen entsprachen von Beginn an – und entsprechen bis heute – stets dem Interesse desjenigen, der sie trifft. Daraus folgen drei naturrechtlich unmoralische Tatsachen:
1) Die im Recht kodifizierten Festlegungen erzwingen die Ethik des Gesetzgebers, und diese ist, weil sie die Freiheit der „Untertanen“ verleugnet, intrinsisch soziopathischer Natur, also naturrechtlich unmoralisch;
2.) Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Handlungen sind häufig – und die vorgeschriebenen Sanktionen für Nichtbefolgung immer – mit Gewalt oder deren Androhung gegen Befehlsempfänger verbunden. Daher sind sie naturrechtlich stets unmoralisch.
3.) Das Befolgen von Regeln und das Ausführen von Befehlen ist stets unmoralisch, weil die Ethik des Befehlsempfängers für ihre Umsetzung keine Rolle spielt. Entweder muss er gegen sein ethisches Verständnis verstoßen, dieses entsprechend den Vorschriften zurechtbiegen oder ethische Überlegungen völlig unterlassen. Dies ist naturrechtlich unethisch und daher unmoralisch und daher unrecht – kurz: falsch. Milde ausgedrückt:
Nur weil etwas legal ist, ist es nicht moralisch richtig (korrekt & gut).
Wenn eine gesetzliche oder sonstige Regel dem Naturrecht widerspricht, ist sie ungültig. Entspricht sie dagegen dem Naturrecht, so ist sie überflüssig. Legal und illegal sind naturrechtlich völlig egal.
Meine langjährigen Leser werden wissen, dass der Autor dieser Zeilen in Auroville lebt, einer im Aufbau befindlichen Stadt, die 1968 nach den Prinzipien einer Sonderform des Naturrechts gegründet worden ist: des Integralen Yogas. Den Lehren des indischen Philosophen Sri Aurobindo folgend legte Stadtgründerin Mirra Alfassa, hier nur „Die Mutter“ genannt, fest, dass es keine Regierung, keine Gerichte und keine Polizei geben dürfe. Es sollten keine Gesetze gelten, intern kein Geld verwendet und keine bewusstseinsverändernden Substanzen konsumiert werden. Politik, Tradition und herkömmliche Moral sollten keinen Einfluss auf das Handeln der Stadtbewohner haben, Klatsch und Tratsch vermieden werden. Sie sollten „ein göttliches Leben, jedoch ohne Religion“ führen, so Mirra Alfassa. Ihr Verhalten sollten sie am höchsten ihnen verfügbaren Bewusstsein ausrichten und ihre Konflikte durch guten Willen lösen. Weshalb? Weil alle hier verneinten Elemente die freie Entscheidung zum Guten beeinflussen, korrumpieren oder gar verhindern. Nur eine völlig frei gefällte Entscheidung, bei der die objektiven Kriterien für Richtig und Falsch berücksichtigt werden, kann moralisch richtig und gut sein. So stellt Paulus in seinem Brief an die römischen Christen fest, dass sie vom alten, menschengemachten Recht befreit seien, um aus freien Stücken ihrem Gewissen zu folgen, entsprechend der Botschaft des Gottessohns:
„Nun aber sind wir vom Gesetz frei geworden und ihm abgestorben, das uns gefangen hielt, so dass wir dienen im neuen Wesen des Geistes und nicht im alten Wesen des Buchstabens.”4
Der objektive Unterschied von Richtig und Falsch
Und damit kommen wir zum Kernpunkt, nämlich inwiefern Moralität nicht relativ sondern objektiv feststellbar ist. Moralischer Relativismus bedeutet, das jede moralische Sichtweise mit jeder beliebigen anderen gleichwertig ist, weil sie alle im Grunde willkürlich eingeführte Regeln darstellen. Dass dies in der Praxis so gehandhabt wird, ist nicht abzustreiten. Die Vielzahl existierender Moralsysteme zeugt davon. Das heißt jedoch keineswegs, dass es allen moralischen Regeln am konkreten Fundament mangelt. Wir stellen fest, dass bestimmte Regeln – grob gesagt solche, die mit der „Goldenen Regel“ kompatibel sind – in allen Kulturen und zu allen Zeiten gegolten haben. Das spricht bereits für ihre universelle Wirksamkeit in der Welt des Menschen. Es zeigt, dass diejenigen, die ethisch dachten, überall zu denselben Beobachtungen über die menschliche Natur gekommen sind und dass sie wussten, dass jede Handlung Folgen hat. Konkret lässt sich feststellen, dass Gemeinschaften, die das Naturgesetz befolgen, zu vermehrter Freiheit, Gerechtigkeit und Prosperität neigen; wo die Naturgesetze bewusst oder unbewusst missachtet werden, verfallen die Sitten, mehrt sich die Ungerechtigkeit und tendiert die Gemeinschaft zu Unfreiheit bis hin zu Sklaverei.
Daher erschlossen aufmerksame Beobachter der conditio humana zu allen Zeiten an allen Orten die Handlungsmaxime: Ohne Not etwas von anderen zu nehmen, was jenen zugehört – Eigentum, Lebenspartner, Leben, Gesundheit, Sicherheit, Freiheit, Wahrheit –, ist unethisch, unmoralisch und unrecht. Oder anders herum ausgedrückt: Rechtes Handeln ist ein Handeln, das anderen empfindungsfähigen Wesen keinen Schaden verursacht. Wenn man Menschen, die glauben, Moral liege im Auge des Betrachters, mit schadbringenden Handlungen wie Vergewaltigung, Sklaverei, Mord oder Verlust des Eigentums konfrontiert, werden sie unabhängig von ihrem kulturellen Hintergrund eingestehen, dass solche schlecht sind – außer man spricht zu Psychopathen. Es ist also nicht egal, welche moralischen Regeln gelten. Die Instanz, die dem Menschen das intuitive Wissen um moralisch richtige und moralisch falsche Handlungen zu Bewusstsein bringt, heißt Gewissen.
Evolutionisten gehen davon aus, dass jede Eigenschaft eines Lebewesens deshalb von einer Generation an die nächste vererbt wird, weil sie einen evolutionären Vorteil bietet. Gläubige aller Religionen gehen davon aus, dass der Schöpfer den Menschen mit Bedacht derart ausgestattet hat, dass er rechtes von unrechtem Handeln unterscheiden kann und frei ist, von diesem (Ge-)Wissen Gebrauch zu machen.
Die allen Menschen innewohnende Instanz des Gewissens, seine Bestimmung und seine Nützlichkeit zur Erfüllung dieser Bestimmung werden also eher selten offen bestritten. Wir sind von unserer Natur aufgerufen, unser Gewissen anzuhören. Moralischer Relativismus leugnet das Gewissen, Gehorsam unterdrückt es gleich ganz. Beide Haltungen sind kategorisch falsch, nicht nur weil sie unmoralisch sind, sondern weil sie dem Bösen Tür und Tor öffnen. Totalitarismus bedarf dieser ethischen Armut.
Warum ist die objektive Kenntnis von Richtig und Falsch notwendig?
Dem Gewissen zu folgen, das den objektiven Unterschied zwischen Richtig und Falsch intuitiv kennt, ist zu unserem Vorteil, denn nur moralisch richtige Handlungen führen zu Ordnung, Frieden und Gerechtigkeit. Das Gewissen kann vom rationalen Bewusstsein oder den Gefühlen übertönt werden. Darum ist es wichtig, sich die intuitiven Gewissensinhalte auch rational bewusst zu machen, und es ist gleichermaßen wichtig, ein empathisches Verständnis für das Freiheitsstreben (also die Wahrnehmung von Rechten) anderer fühlender Wesen zu kultivieren. Das Wissen um die Regeln, die die conditio humana bestimmen – mit anderen Worten, das Naturrecht – ist unabdingbar für die Herstellung und den Erhalt eines Gemeinwesens, das Frieden, Glück und Gerechtigkeit dient. Was sich im Ingenieurswesen von selbst versteht, nämlich dass ein funktionsfähiges Konstrukt nur aufgrund korrekt erhobener Tatsachen und verstandener Gesetzmäßigkeiten gebildet werden kann, gilt auch in der Soziologie: Eine auf Ignoranz gegenüber objektiver Moral basierende Lebensweise kann niemals ein positives Ergebnis nach sich ziehen; dann „funktioniert“ die Gesellschaft eben nicht, sondern versinkt in allen möglichen Formen des Leids. Mehr noch:
Nur wenn wir die Gesetze des Lebens befolgen, erlaubt dies die Aussicht auf das Fortbestehen unserer Gattung, stellt der Romanautor Daniel Quinn in seiner Ismael-Trilogie fest.
„Das Gesetz des Lebens beherrscht das Leben nicht, es begünstigt das Leben. Alles, was das Leben begünstigt, fällt unter das Gesetz… das, was ich das Gesetz des Lebens nenne, ist lediglich eine Sammlung evolutionär stabiler Strategien.“5
Ivan Illich, wie auch viele andere, war der Überzeugung, dass
„Die menschliche Natur … gerade so vorgegeben [ist] wie die physische Natur, … eine Gesellschaft kann nur insoweit gut sein, als ihre Prinzipien von der Erkenntnis dieser Natur geprägt sind. [Illichs Werk] „Selbstbegrenzung“ [1973] entstand aus seiner Furcht, dass die Gesellschaft, über die er schrieb, nicht nur die menschliche Natur bedrohte, sondern kurz vor deren völliger Abschaffung stand.“6
Diese Abschaffung begann nicht erst mit der Anwendung von Genmanipulationen oder Chip-Implantaten. Sie folgt auf einen lang anhaltenden Erosionsprozesses unserer Fähigkeit, uns selbst zu kennen, d.h. frei im Rahmen dessen zu leben, was man das Gesetz Gottes, das Naturrecht, das Dharma, das Gesetz des Lebens oder den Integralen Yoga nennt.
Wir tun also gut daran, den in unserer menschlichen Natur verankerten Erkenntnissen über Ursache und Wirkung in sozialen Angelegenheiten genauso viel Aufmerksamkeit zu schenken wie den physikalischen Gesetzmäßigkeiten. Das Gesetz menschlichen Lebens, d.h. die evolutionär stabile Strategie für menschliches Handeln bzw. ein gottgefälliges Sein, ist das Naturrecht, wie es von all den unzähligen Gemeinschaften seit Bestehen der Gattung homo praktiziert wurde – nur nicht von unserer Kultur, der Zivilisation.
Erwähnte Literatur:
- Auroville und das Naturrecht / Jürgen Hornschuh (pdf)
- The Story of B / Daniel Quinn
- The myth of human supremacy / Derrick Jensen
- Shatter the swarm. How The Few Control the Many / V. A. Shiva Ayyadurai
Fußnoten:
1 Mark Passio: The Science of Natural Law
2 Sri Aurobindo: The Doctrine of Passive Resistance (1948)
3 Chnopfloch: Fachidioten, Gurus und der Krieg. youtube, August 2021
4 Paulus: Römerbrief, 7:6, Elberfelder Bibel.
5 Daniel Quinn: The Story of B (1996)
6 David Cayley: Ivan Illich. An Intellectual Journey (2021)