In Ep.26 ging es um die Frage, worin Gerechtigkeit nur begründet sein kann – und in Ep.66 zeigte ich auf, dass Strafe keine adäquate Methode ist, sie wieder herzustellen, wenn sie verletzt wurde. Wohl deutete ich dort auch an, wie sie erreicht werden kann, näher befasst haben wir uns im Rahmen dieser Sendereihe aber noch nicht.
Genau wie im Englischen, wo die Wörter right, proper und straight inhaltlich eng zusammenhängen, haben wir Ähnliches im Deutschen mit recht, gerade und ausgeglichen. Wir finden den Gerechtigkeitsbegriff symbolisiert in den beiden Säulen Boaz und Jachim der Freimaurerei bzw. in der Mittelsäule Gusuth, die für den Pfad des Ausgleichs bzw. für die göttliche Gerechtigkeit steht (Ep.73). Auch das Justizwesen stellt die Verbindung zwischen Recht und Ausgleich in der ausbalancierten Waage der Justitia dar.
Gerechtigkeit, das Gerechtsein; Prinzip eines staatlichen oder gesellschaftlichen Verhaltens, das jedem gleichermaßen sein Recht gewährt // etwas, was als gerecht angesehen wird – Duden
Duden hat ein sehr eingeschränktes, moralrelativistisches Verständnis von Gerechtigkeit. Mehr erfahren wir aus Köblers juristischem Wörterbuch:
Gerechtigkeit ist das zeitlos gültige Maß richtigen Verhaltens. Es soll im jeweils geltenden positiven Recht verwirklicht werden. Dies gelingt aber stets nur verhältnismäßig und damit unvollkommen. – Köbler Jurist.WB, 2004
Wenn Recht darin besteht, Gerechtigkeit (wieder) herzustellen, müssen wir fragen, was das Maß der Gerechtigkeit sein soll. Sicherlich nicht Willkür, denn diese war es, die das Unrecht hervorbrachte. Das anerkennt auch der Köbler. Gerechtigkeit ist zeitlos gültig, sagt er korrekt, muss also unabhängig von menschlichen Launen existieren. Daher kann Gerechtigkeit nur in universellen Prinzipien zu finden sein. Nur dann kann sie durch Menschen nicht verändert, eingeschränkt, abgeschafft oder übertrumpft werden und ist eine objektive Grundlage. Die Abweichungen des „jeweils geltenden positiven Rechts“ von universellen Prinzipien bestehen in purer Will-kür. Mit anderen Worten braucht sich niemand verpflichtet fühlen, ihm zu folgen. Völlig in die Latrine greift der Brockhaus mit seiner Recht-Fertigung:
Gerechtigkeit, ein nicht abschließend definierter Grundbegriff der Ethik, der Rechts- und Sozialphilosophie sowie des polit., sozialen, religiösen und jurist. Lebens. Gerechtigkeit wird im philosophisch-theolog. Verstandnis neben Klugheit, Tapferkeit und Maßhaltung als eine der vier Kardinaltugenden bestimmt. Herkömmlich unterscheidet man objektive Gerechtigkeit als das höchste Prinzip zur Rechtfertigung normativer Ordnungen (Recht, Staat, Wirtschaft, Familie) und subjektive Gerechtigkeit (personale G.) im Sinne einer Tugend. Gerechtigkeit bildet zus mit der Rechtssicherheit und der Zweckmäßigkeit das Gefüge des Rechts. Gerechtigkeit betrifft die Beziehungen der Menschen zueinander im Hinblick auf einen Ausgleich konkurrierender Interessen, Ansprüche und Pflichten, auf Kooperation oder Konfliktlösung; – Brockhaus, 1986
Die ganze Tragik positiven Rechts zeigt sich darin, dass ein seit Jahrtausenden als zentraler „Grundbegriff“ und „höchstes Prinzip“ der „Rechtfertigung“ benutztes Wort, ein Eckstein im „Gefüge des Rechts“ weder abschließend definiert wurde noch – wie Köbler zugibt – geeignet ist, vollkommene Gerechtigkeit herzustellen.
Dass Gerechtigkeit nicht abschließend definiert worden sei, liegt nur daran, dass nach Auffassung des Herausgebers kein Konsens hierzu errungen wurde. An Definitionen mangelt es keineswegs. Wenn man jedoch darauf beharrt, dass Gerechtigkeit ein subjektives Gefühl bzw. ein vom jeweiligen Gesetzgeber festgelegtes Programm sei, verbleibt man im relativistischen Weltbild und wird sich nie einigen können. Gerechtigkeit bleibt dann stets ein Phantom.
Ich will dem gegenüber im folgenden über meine im Naturrecht basierte Auffassung der Gerechtigkeit sprechen, die für die Bannbrecher-Sendereihe relevant ist.
Ein wichtiges Wort in der Brockhaus-Definition ist der Ausgleich; nicht jedoch als fauler Kompromiss zwischen verschiedenen Ansprüchen, Pflichten oder kooperativen Arbeitsleistungen mit einander streitender Parteien, denn im Universum gibt es keine Widersprüche und Paradoxien, also auch keine konkurrierenden Rechte. Was Recht und was Unrecht ist, lässt sich häufig sofort, spätestens jedoch nach näherer Betrachtung klären. Bei natürlicher Gerechtigkeit geht es vielmehr um den Ausgleich von Unrecht, das durch schädigendes Verhalten entstanden ist. Dieser Ausgleich geschieht entweder karmisch, also automatisch, oder er wird unter willentlichem Bemühen von Schädiger und Geschädigtem hergestellt. Nicht von Ungefähr lautet das Zauberwort der Freimaurerei ‚Equilibrium‘. Es wird das mit der göttlichen Ordnung wieder harmonisiert, was mit ihr durch einen Willensakt in Dissonanz gefallen ist.
Karmische Gerechtigkeit
Insofern die Kräfte und Gegenstände im Universum keinen eigenen Willen entwickeln, folgen sie lediglich den Gesetzen des Schöpfers. Daher ist das, was in der unbelebten Welt geschieht, gut im Sinne des Schöpfungsplans bzw. neutral im Sinne der Moralität. Ein Granitbrocken, der auf einen weicheren Stein fällt, wird diesen zerbrechen. Keiner der beiden hätte etwas dagegen unternehmen können oder auch nur wollen können, keiner der beiden kann daraus lernen. Ihr „Verhalten“ entspricht lediglich den natürlichen Gesetzen, die auf alle Körper einwirken, ob diese sich ihrer bewusst sind oder nicht.
Anders verhält es sich hingegen, wenn Willen involviert ist. Dann sprechen wir nicht von Ereignis, sondern von Handlung, und Handlung besitzt stets moralische Wertigkeit: Richtig oder Falsch. Richtig ist jede Handlung, die anderen fühlenden Wesen keinen Schaden initiiert. Woher wissen wir das?
Menschen können Ereignisse beobachten und die ihnen zugrunde liegenden Gesetzmäßigkeiten erkennen. Sie können ihre Erkenntnisse anderen kommunizieren, sie können lernen und sie haben einen freien Willen, den sie nutzen, um das Gelernte in zielgerichtetes Handeln umzusetzen. Dass bestimmte Handlungsweisen Schaden anrichten, ist schon früh aus eigener, leidvoller Erfahrung Teil der menschlichen Bewusstwerdung. Da die natürllichen Gesetzmäßigkeiten bei unvoreingenommener Betrachtung schnell zu entdecken sind, waren sie schon vor Urzeiten bei allen Völkern bekannt. Heute stehen sie uns sogar auf Knopfdruck zur Verfügung. Jede Missachtung geschieht daher aus purer Ignoranz, also vorsätzlicher Unwissenheit. Ignoranz wird ihrer schädlichen Folgen wegen in allen esoterischen Traditionen mindestens als Mangel, oft jedoch als das Böse selbst betrachtet.
Während früher selten Zweifel daran bestanden, dass es eine langfristig ausgleichende Gerechtigkeit gebe, über die der Schöpfer wacht, wird von Materialisten behauptet, es gebe sie nicht, da ein konkreter direkter physikalischer Zusammenhang zwischen Tat und Konsequenz kaum nachzuweisen ist. Dennoch führen die natürlichen Gesetze auf mehreren Wegen zu Konsequenzen für den, der handelt:
- Der Täter schlechter Taten erleidet psychologische Wunden; er lebt quasi in einer Hölle, die ihm Gewissensbisse, Furcht vor Entdeckung und Vergeltung und ein Leben in Lüge beschert.
- Die gute oder schlechte Tat hat gute resp. schlechte Wirkungen auf den, an dem sie begangen wird, und spiegelt sich in dessen künftigem Verhalten gegenüber dem Täter. Schlechte Taten belasten die persönlichen Beziehung und führen zu sozialer Isolation.
- Die individuelle Tat fügt sich in die Summe aller in der Gesellschaft begangenen Taten. Das Aggregat materieller wie auch geistiger Schäden führt zum Verlust gesellschaftlicher Freiheit, Gerechtigkeit, Friedlichkeit, Zusammenhalt, Wohlstand und generellem Wohlbefinden, unter dem auch der Täter leidet.
- Meister der esoterischen Traditionen sprechen außerdem von einem karmischen Ausgleich über viele Reinkarnationen hinweg. Die Weigerung, sich den universellen Gesetzen gemäß zu verhalten, binde die Seele so lange ans Rad des Schicksals, bis die Lektion gelernt sei, dh die Seele muss sich wieder und wieder denselben Situationen stellen.
Willentliche Gerechtigkeit
Unlängst hatte ich eine spannende Diskussion mit einer Zuschauerin über die Fähigkeit des Menschen, Gerechtigkeit zu schaffen. Wir waren uns zwar einig, dass Verzeihung ein zentraler Aspekt hiervon sein müsste, aber nicht, zu welchem Zeitpunkt oder ob Gerechtigkeit mehr als ein Ideal sein könnte. In diesem Zusammenhang wurde die Möglichkeit von Gerechtigkeit grundsätzlich infrage gestellt, weil sie im Zusammenhang mit dem Richten und Strafen verstanden wurde. Unsere inhaltlichen Differenzen entpuppten sich teilweise als begrifflicher Natur. Was ist überhaupt Verzeihung? Was ist Gerechtigkeit? Ich war mir zu Beginn der Sendereihe b&d selbst nicht klar hierüber, habe mir durch das Erstellen meiner Vorträge jedoch ein eindeutiges Bild von den naturrechtlichen Begriffen machen können. Ich will im folgenden versuchen, meine Verwendung dieser Wörter zu erläutern.
Sicherlich ist die rechtspositivistische Definition von Gerechtigkeit die wohl gängigste Begriffsbildung, aber sie hat wenig mit dem universellen Gerechtigkeitsbegriff zu tun. Gerechtigkeit besteht als universeller Naturzustand, solange „jedem gleichermaßen sein Recht gewährt“ wird (Duden), also „das zeitlos gültige Maß richtigen Verhaltens“ eingehalten bleibt (Köbler). Kommt es jedoch zur Rechtsverletzung, kann und sollte Gerechtigkeit durch Willensakte der Beteiligten Menschen wieder hergestellt werden, um negative karmische Konsequenzen für alle zu reduzieren. Die erste Stufe besteht in Notwehr bzw. Nothilfe, um Schaden abzuwehren oder zu begrenzen. Während der akuten Rechtsverletzung kann Kraft jedes nötigen Umfangs angewendet werden. Besteht die Gefahr weiterer Rechtsverletzungen, sind auch Zwangsmaßnahmen gegen den Schädiger geboten und die Erinnerung an sein Handeln sollte bis zur Reintegration in die Gemeinschaft der Gerechten wahrheitsgemäß wach gehalten werden. Jeder, der die natürlichen Rechte fühlender Wesen verletzt, muss mit diesem Mindestmaß gerechten Ausgleichs für seine Taten rechnen.
Grundsätzlich sollte man jedoch mit Hinblick auf gesellschaftliche Mitschuld sowie die Hoffnung auf spätere Reintegration Milde walten lassen, und eines Urteils und der Strafe sollten wir uns völlig enthalten. Der juristische Richter ist ein Recht-Fertiger; er usurpiert Gottes Thron, weil er aufgrund relativer Moralregeln willkürlich eine Wirkung (Strafe) festlegt. Das Urteilen ist dem Schöpfer als einzig wirksamer Rechtsquelle vorbehalten, und er wirkt durch Karma. Genau aus diesem Grund sollte der Täter stets und so lange belehrt werden, bis er die Unausweichlicheit der Konsequenzen seines Handelns einsieht. Er wird sich dann zur Tat bekennen, sich fortan ähnlicher Rechtsverletzungen enthalten, Gesten oder Worte der Bedauernis äußern und ein Angebot zur Sühne (Schadensausgleich) machen. Selbstverständlich können Handlungen, die in der Vergangenheit geschahen, nicht rückgängig gemacht werden; am deutlichsten wird dies bei schmerzhaften Übergriffen und Mord. Gerechtigkeit muss also in etwas anderem bestehen als der Rückgabe des gestohlenen Rechtsgutes. Das Wort Sühne steckt auch in der Versöhnung. Ich kenne zahlreiche Berichte und weiß aus eigener Anschauung, dass diese möglich wird, sobald der Täter die Klagen des Geschädigten mit Bedauern zur Kenntnis nimmt und dieser Verzeihung signalisiert, dh Verständnis für die Beweggründe des Täters zeigt und ggf Mitschuld eingesteht. Beide Seiten erklären sich an einem bestimmten Punkt zufrieden mit dem erreichten Verständnis. Danach kann der Täter in die Gemeinschaft reintegriert werden und das negative Karma ist abgegolten.
Andersherum ausgedrückt: ohne Einsicht des Täters einerseits und ohne Verständnis für dessen Beweggründe durch den Geschädigten andererseits besteht ihr Verhältnis in Ungerechtigkeit, die auf karmischem Wege ausgeglichen wird. Hingegen verhindert die Einsicht des Täters fortgesetzte Rechtsverletzungen, während Verständnis für dessen Beweggründe der Gemeinschaft hilft, Umstände zu reduzieren, die Rechtsverletzungen begünstigen, z.B. mangelhafte moralische Erziehung oder Armut.
Solches Verständnis für die inneren Bewegungen des Täters und die äußeren Umstände zu haben, kann sehr hilfreich sein, wenn man es nutzt. Ein Wissen, das nicht genutzt wird, ist nutzloses Wissen. Zu verstehen, was psychologisch zur Tat geführt hat, macht die Sache also erst besser, wenn man das Wissen dazu benutzt, künftiges Unrecht abzuwenden. Es ist die Aufgabe der Wissenden, den Unwissenden zur moralischen Umkehr zu helfen. Wie ich immer wieder betone, können wir uns der moralischen Aufklärung unserer Mitmenschen nicht entziehen, sondern müssen ihr – gerade in diesen höchst unmoralischen Zeiten – besonderes Augenmerk schenken.
Selbstverständlich kann sich der Geschädigte auch schon vor der Umkehr des Täters dafür entscheiden, die Tat emotional loszulassen. Vorzeitig zu verzeihen iSv deik= [indoeurop.: auf den Schuldigen] zeigen; ver– = [Negation]), also nicht mehr auf den Schuldigen zu zeigen, also das Bewusstsein für das Unrecht schwinden zu lassen, verstetigt das negative Karma, da es sowohl beim Täter wie auch in der Gemeinschaft Lernanreize reduziert, was uU zu weiteren Rechtsverletzungen führt. Je nachdem, wie der Fall gelagert ist und in welcher persönlichen Beziehung Täter und Opfer stehen, muss das keineswegs konfrontativ anklagend geschehen, aber in dem Bewusstsein, dass eine Reintegration des Täters ohne Wiederherstellung der Gerechtigkeit die Gemeinschaft korrumpiert.
Fingerzeige oder Erinnerungen sollen nicht dazu dienen, die Welt in Schuldige und Unschuldige zu teilen. Es geht um konkretes Verhalten eines konkreten Individuums und seine konkreten Urschen. Das macht den Rest von uns nicht automatisch zu Unschuldigen. Genau wie der oben referenzierte Täter sind wir alle gehalten, fortwährend nach innen zu schauen und den Finger (=Aufmerksamkeit) dort auf uns selbst zu richten, wo wir Fehler begehen.
Täter, Opfer und auch alle anderen Mitglieder der Gesellschaft erhalten andernfalls Gelegenheit, karmische Gerechtigkeit am eigenen Leib durch das Gesetz von Ursache und Wirkung zu erfahren. Aus dieser Erfahrung können sie zu Erkenntnissen gelangen, die ihnen nicht nur helfen, Richtig von Falsch zu unterscheiden, sondern dieses Wissen auch bewusst einzusetzen, um negative Folgen zu vermeiden und positive Folgen zu ernten.
Trauma & Schuld
Eine interessante Frage ist auch die der Schuldfähigkeit. Es wurde argumentiert, seelische Traumata seien häufig die Ursache für Rechtsverletzungen, und für die könne man nichts. Das ist wohl wahr. Fast alle haben in der Kindheit seelische Wunden davongetragen. Auch kann niemand etwas für seine traumatisierende Programmierung. Das ist jedoch keine Ent-Schuldigung für Unrecht, das man in diesem Zustand begangen hat. Die universellen Prinzipien von Ursache und Wirkung nehmen auf das, was in der Jurisprudenz als verminderte Schuldfähigkeit bezeichnet wird, z.B. Rausch, Lebensalter oder emotionaler Stress, überhaupt keine Rücksicht, sondern beschenken Wissende wie Unwissende, Einsichtige wie Uneinsichtige, Traumatisierte wie Gesunde mit den karmischen Konsequenzen ihres Handelns. Wenn man das Wort Schuld im naturrechtlichen Zusammenhang verwenden will, ist es als absolute Tatsache der Verursachung zu verwenden, nicht als relatives Maß der Fähigkeit, Ursache und Wirkung zu überschauen. Ein besseres Wort ist Verantwortlichkeit für eine Tat. Aus der Tatsache, dass ich ausschließlich mir selbst zu eigen bin, folgt, dass ich allein für mein Handeln verantwortlich bin. Es gibt keine ent-schuldigenden Umstände für falsches Handeln, sondern nur Ursachen. Und die Ursache für jedes Handeln ist im Denken begründet, und gedacht wird aufgrund von (rationalem, fühlendem und emotionalem) Wissen. Falsches oder fehlendes Wissen führt zu falschem oder unterlassenem Denken, und das wiederum zu falschem (unmoralischem) Verhalten – ein Verhalten, das Schaden initiiert. Wissen ist eine Holschuld.
Unsere wichtigste Aufgabe im Leben besteht im Erlernen der Prinzipien, aufgrund derer wir leben, andernfalls werden wir stets Schwierigkeiten haben und scheitern, sowohl bezüglich der natürlichen als auch der sozialen Mitwelt. Selbstverständlich begehen wir, besonders in frühen Jahren, zahlreiche Fehler. Diese lehren uns, welche Verhaltensweisen nicht funktionieren, weil sie Schaden anrichten. Was keinen Schaden anrichtet, muss also richtig sein. Daseinsmächtigkeit erringen wir ausschließlich aufgrund richtigen Wissens, und wenn wir es versäumen, es zu erwerben, aus welchen Gründen auch immer (Schmerzvermeidung, Ego-Impulse, Furcht, Überheblichkeit…), besteht unsere persönliche Ur-Schuld genau in dieser Dummheit. Der Täter trägt seine Schuld daher bis zur Beendigung der Ursachen ungeschmälert, uneingeschränkt, ob er sich des Unrechts bewusst ist oder nicht, oder ob er zuvor selbst Opfer eines Unrechts war. Der Bewusstmachung stehen alle Türen offen, die zum Ziel führen. NICHT zum Ziel führt jedoch das Belassen des Täters in seiner selbstgewählten Ignoranz, Trauma hin oder her.
Denn Traumata sind keine absoluten Blockaden; der Betroffene ist nicht vollständig vom moralischen Verstehen abgeschnitten, sondern kann und muss Traumata und mangelnde moralische Erziehung durch Therapie oder Schattenarbeit beheben; das ist Teil seines Bewusstwerdungsprozesses. Traumata unangetastet zu lassen ist nicht sein Recht, denn Ignoranz führt zur Verletzung der Rechte anderer (=Unrecht). Unrecht kann niemals Recht sein.
Schluss
Wer die absolute Gerechtigkeit der Schöpfung nicht sieht, also nicht von dem Wissen oder wenigstens der Annahme ausgeht, dass das Gesetz von Ursache und Wirkung stets perfekte Ordnung herstellt, negiert den objektiven Unterschied zwischen Richtig und Falsch.
Wer darüber hinaus die Fähigkeit des Menschen, zwischen Richtig und Falsch zu unterscheiden und dem freien Willen entsprechend eine Wahl zu treffen, verneint, verunmöglicht jede moralische Entscheidung.
Damit erübrigen sich alle Erörterungen über rechtes Handeln, selbst solches, das manche meinen, aus Paragraphenwerken, Dogmen, Traditionen, Sentimenten oder Mehrheitsentscheidungen ableiten zu können. Ohne eine objektive universelle Grundlage gibt es kein Richtig und damit auch kein Recht, sondern nur Willkür. „Recht“ liegt dann im subjektiven Auge des Betrachters.
Über vieles andere können wir schadlos unterschiedlicher Meinung sein; in der folgenden Sache nicht: Die Verneinung der Gerechtigkeit ist die Grundlage für Unmoral und das Fundament für das gut-meinende satanische Verhalten der allermeisten Menschen auf der Welt. Der einzige Weg zur Gerechtigkeit besteht in Einsicht (apokalypsis) und Umkehr (kata strephein) – weil man die Wahrheit mehr liebt als sich selbst.
