- Ist Freiheit ohne Wahrheit überhaupt denkbar? (136)
- Wahrheit ist das, was du von der Wirklichkeit wahrnehmen kannst.
- Ohne Wahrheit bist du orientierungslos.
- Ohne Orientierung hast du keine Wahl zwischen Richtig und Falsch.
- Ohne Wahl ist es nicht möglich, bewusst das Richtige zu tun, dh du richtest Schaden an.
- Damit gibt dir allein die Erkenntnis der Wahrheit die Freiheit, weise zu handeln, denn Weisheit ist ihrer Natur nach konstruktiv, nicht destruktiv.
- Ignoranz, Falschwissen und Täuschung hingegen schaffen falsche Grenzen. Speziell die Lüge bedarf zu ihrem Schutz der Gewalt, dh der Einschränkung der Freiheit des Gegenübers. Sie ist dazu gedacht, das Denken in eine bestimmte Richtung zu drängen und andere Richtungen zu verhindern. Wenn sie geglaubt wird, beeinträchtigt sie die Fähigkeit, richtige Entscheidungen zu treffen.
- Wahrheit ist das höchste Prinzip des Lebens, des Bewusstseins, der Moralität und allen menschlichen Tuns und Strebens überhaupt, soll es erfolgreich sein.
- Kann Verantwortung geteilt werden? (137)
- Verantwortung ist ein juristischer Terminus und bezeichnet die Verpflichtung, sich den Vorschriften gemäß aktiv recht-fertigen zu müssen. Ungenügende Recht-Fertigung ist strafbewehrt.
- Das Wort wird in jüngerer Zeit in übertragenem Sinne für das Verursacherprinzip verwendet. Der Handelnde ist der Verursacher der Folgen seiner Taten und in diesem Sinne verantwortlich. So lässt sich das Wort auch im Naturrecht verstehen. Hier ist der Handelnde jedoch nicht einer menschlichen Gerichtsbarkeit verantwortlich (eine Antwort schuldig), sondern nur sich selbst.
- Die Frage lautet: War mein Handeln richtig oder falsch? War sie falsch, übernimmt man Verantwortung, indem man Gerechtigkeit wieder herstellt, dh die Prinzipien rechten Handelns besser verstehen lernt, von weiteren falschen Handlungen absieht, sich entschuldigt und Ausgleich für angerichteten Schaden anbietet. Strafe erübrigt sich, auch bei mangelnder Einsicht.
- Wenn ich einen Anderen, der keinen Schaden anrichtet, dränge oder zwinge, auf die von mir bevorzugte Weise zu handeln, bin ich verantwortlich für den Versuch der Einschränkung seiner Freiheit, der eigenen Wahrheit zu folgen, nicht für sein daraus resultierendes Verhalten. Handlungen sind das Eigentum des Handelnden und stets in dessen Verantwortung.
- Ich habe Verantwortung naturrechtlich also nur für meine eigenen Handlungen. Das Handeln anderer Lebewesen unterliegt nicht meiner vollständigen Kontrolle. Jedes Wesen kann sich jederzeit für einen beliebigen Handlungsweg entscheiden. Ohne vollständige Kontrolle keine Verantwortung.
- Warum ist die gute Absicht allein nicht ausreichend – und warum ist die Wirkung nicht alles? (138)
- Viel Schaden entsteht aus guter Absicht. In solchen Fällen ist vom Ausführenden der eigene Begriff des Guten zu hinterfragen.
- Das Gute ist stets auf das Gegenüber gerichtet.
- Eine gute Tat kann nur eine korrekte, rechte, richtige Handlung sein. Eine Tat ist dann gut, wenn sie dem Willen des Gegenübers entsprechende Ergebnisse erzielt, ihm also zugute kommt. Ich darf beispielsweise seine Haare schneiden, wenn er mich darum bittet, muss sie aber unberührt lassen, wenn er mich nicht darum bittet.
- Richtet eine Handlung einen vom Gegenüber nichtgewollten Schaden an, dann ist sie unabhängig von der Absicht falsch, denn sie führt zu einem falschen (nicht von ihm gewünschten) Ergebnis.
- Eine Handlung mag den gewünschten Zweck erfüllen und in diesem Sinne „Gutes“ bewirken, z.B. durch Steuern Kindergärten zu finanzieren. Wenn hierbei jedoch Dritte in ihren Rechten beeinträchtigt werden, ist sie trotzdem falsch und muss unterlassen werden. Der Zweck (Wirkung) heiligt nicht die Mittel!
- Sowohl gute Absicht als auch gute Wirkung ist notwendig, damit Gutes entsteht, aber keine von beiden ist allein hinreichend. Man muss richtig handeln. Um richtig zu handeln muss man wissen, wie man richtig handelt, d.h. der Unterschied zwischen Richtig und Falsch muss ebenso bekannt sein wie die korrekten Prinzipien und Methoden der Ausführung, und man muss dieses Wissen zur Anwendung bringen. Das nennt man dann Weisheit.
- Hast du dich schon mal gefragt, was deine Grundannahmen über die Welt sind? (139)
- Grundannahmen sind Vorstellungen, die du für so selbstverständlich hältst, dass du sie nicht hinterfragst, bis widersprechende Umstände sie infrage stellen: Die Erde ist rund; es gibt k/einen Gott; 1+1=2; der Mensch ist gut/ schlecht/ perfekt/ mängelbehaftet; mein Nachbar ist strohdumm; es gibt keine absolute Wahrheit; Menschen brauchen Führung; Überleben ist wichtiger als alles andere; ich bin machtlos; usw.
- Grundannahmen sind Teil deines Weltbildes, das deinen Daseinszweck beinhaltet, deinen Meinungen zugrundeliegt, und damit dein Handeln bestimmt.
- Weil man sie nicht ständig ausspricht bzw. hinterfragt, sinken Grundannahmen meistens ins Unterbewusste (den Schatten) ab, von wo aus sie automatisch auf dein Denken und Fühlen einwirken.
- Sind Grundannahmen falsch, leitest du falsche Handlungsweisen aus ihnen ab, und die verursachen Schaden.
- Daher empfiehlt es sich, den Ursachen von Gedanken, Gefühlen und Handlungsimpulsen nachzuspüren; insbesondere dann, wenn sie dir Unwohlsein bereiten oder Schaden anrichten.
- Darf man sich mit Gewalt verteidigen? (140)
- Dürfen heißt, die Handlungserlaubnis von einer Autorität zu haben, oder: die moralische Berechtigung (das Recht) haben, etwas zu tun.
- Verteidigung (ahdt. tagathing = eine auf einen Tag anberaumte Gerichtsversammlung) bedeutet seit dem 14. Jh., einen Angriff abzuwehren (=Notwehr). Notwehr ist die Kraftanwendung zur Abwehr einer akutenGefahr, einer Rechtsverletzung bzw. eines Schadens, und muss verhältnismäßig bleiben, andernfalls richtet man unnötigen Schaden an. Man darf z.B. niemand wegen des Diebstahls einer Kleinigkeit töten.
- Gewalt ist das Initiieren eines Schadens, einer Rechtsverletzung.
- Gewalt ist also zur Verteidigung nicht zulässig. Tatsächlich zeigt die Anwendung von Gewalt an, dass es sich nicht um Verteidigung handelt.
- Strafe ist ausgeschlossen, weil sie nicht akut erfolgt und unnötigen Schaden zufügt.
- Sind alle Menschen gleichermaßen moralisch relevant? (141)
- Mit etwas Abstand erschien mir die Fragestellung auf den ersten Blick undurchsichtig. Anders formuliert erkundet sie, ob jedes Gegenüber, jeder Nächste, bei meinen moralischen Erwägungen gleichermaßen Gewicht haben muss.
- Allein aus der Tatsache, dass die natürlichen Gesetze universell wirksam sind, kann man die Frage bejahen. Die naturrechtliche Rechtsdefinition „Ein Recht ist jede Handlung, die anderen fühlenden Wesen keinen Schaden initiiert“ wie auch die Goldene Regel fassen diese Erkenntnis in Worte. Unterschiedslos jedes fühlende Wesen einschließlich der Tiere sollte gleichermaßen in seinen Rechten respektiert werden.
- Nach Jeremy Locke, aus dessen Buch Das Ende des Bösen ich in Sendung 141 vorlas, hat jeder Mensch unendlichen Wert. Niemand sei mehr oder weniger wert als ein anderer. Damit haben alle Menschen dieselben Rechte und sind moralisch sowohl aktiv als auch passiv gleichermaßen relevant.
- Daher darf das Wohlergehen des Einzelnen nicht gegen das Wohlergehen eines anderen oder einer Mehrzahl aufgewogen werden,
- und er darf auch nicht benutzt werden, um Zwecke oder Ziele zu erreichen. Kant zB sagt, dass der Mensch selbst Zweck des Handelns ist und nicht zum Objekt eines anderen Zweckes gemacht werden darf.
