Episode 160: Studentenfutter – Fragen zum Naturrecht beantwortet 8

  1. Haben künstliche Intelligenzen natürliche Rechte? Und Außerirdische? (154)
    • Natürliche Rechte sind Handlungen, die anderen fühlenden Wesen keinen Schaden initiieren, also richtiges Verhalten.
    • Insofern ein Wesen fühlt und aus eigenem Antrieb handeln kann, hat es natürliche Rechte, also im Grunde jedes biologische Wesen, egal wo oder wann es lebt. Irdisch und außerirdisch spielen keine Rolle.
    • Maschinen entwickeln keinen eigenen Willen, handeln nicht aus eigenem Antrieb und fühlen nichts. Sie kommen nicht durch natürliche Prozesse in Existenz, sondern werden künstlich zusammengesetzt. Sie sind sich nicht selbst zu eigen, sondern Besitz eines Lebewesens. Natürliche Rechte haben sie daher keine.
  2. Welche Grenzen setzt das Naturrecht staatlicher Macht? (155)
    • Laut Wikipedia ist ein Staat „eine politische Ordnung, in der einer bestimmten Gruppe, Organisation oder Institution eine privilegierte Stellung zukommt – nach Ansicht einiger bei der Ausübung von (politischer) Macht, nach Ansicht anderer hinsichtlich sowohl der Entfaltung des Einzelnen als auch der Gesellschaft.“
    • Da natürliche Rechte Handlungen sind, und Handlungen Eigentum des handelnden Individuums, das hierdurch seinen Willen zum Ausdruck bringt, kann eine Gruppe von Menschen keine kollektiven Rechte haben. Allein dadurch fehlt staatlicher Macht jede natürliche Grundlage.
    • Da jeder lebende Mensch einen Willen hat, mit dem er handeln kann, ohne andere zu schädigen, sind alle Menschen gleichermaßen mit Rechten ausgestattet. Niemandes Recht ist stärker als das eines anderen. Regierung und damit staatlicher Macht fehlt jede natürliche Grundlage.
    • Die Ausübung von Macht, dh der Eingriff in die Freiheit eines Anderen, ist das Initiieren eines Schadens, denn er wird in der Ausübung seiner natürlichen Rechte behindert. Das ist ein Unrecht, und damit hat niemand das Recht, es zu tun. Staatlicher Macht fehlt jede natürliche Grundlage.
    • Das Naturrecht ist keine juristische Instanz, die anderen Grenzen setzt, sondern eine Philosophie, die die natürlichen Gesetzmäßigkeiten bezüglich menschlicher Interaktion untersucht, aufzeigt und aus ihnen Handlungsempfehlungen ableitet. Von Handlungen, die anderen Menschen Schaden initiieren, rät Naturrecht ab, weil sie Folgeschäden für Täter und Opfer, aber auch für die Menschheit als Ganzes verursachen.
    • Die Naturgesetze selbst begrenzen menschliches Handeln nicht dadurch, dass sie Schäden direkt verhindern. Falsches Verhalten gefährdet entsprechend der universellen Kausalitäten das langfristige Gedeihen der Spezies, und damit ihre Fähigkeit, weiteren Schaden anzurichten. Die Naturgesetze sind dem gedeihlichen Leben förderlich.
    • Wenn wir statt Schaden das Gute wollen, dann müssen wir, den Naturgesetzen bezüglich des Verhaltens entsprechend, die Rechte und damit die Freiheit anderer Wesen respektieren.
  3. Was sagt das Naturrecht zum Recht auf Migration bzw. Schutz vor Migration? (156)
    • Ein natürliches Recht ist jede Handlung, die anderen fühlenden Wesen keinen Schaden initiiert. Sich von A nach B zu bewegen schädigt niemanden, solange niemandes Besitz angetastet wird und sollte daher nicht unterbunden werden.
    • Ein Staat oder eine sonstige Gruppe von Menschen kann kein Land besitzen, da aller Besitz exklusiv an das Individuum gebunden ist. Rechtmäßiger Besitz beschränkt sich auf Land, das der Einzelne selbst kontrolliert und nutzt.
    • Außerhalb der individuellen Grundstücke hat jeder das Recht, sich frei zu bewegen. Niemand in Innsbruck oder gar Wien hat also das Recht, jemand am Überqueren des Brenners zu hindern.
  4. Welche naturrechtlichen Pflichten bestehen gegenüber künftigen Generationen? (157)
    • Man könnte auch fragen: Welche Ansprüche haben künftige Generationen auf korrektes Verhalten der Heutigen?
    • Künftige Generationen haben (noch) keinen Besitz, daher kann man ihre Rechte nicht verletzen. Solange der individuelle Besitz gegenwärtiger Menschen unangetastet bleibt, initiiert Umweltverschmutzung ihnen streng genommen keinen Schaden,
    • wohl aber den nichtmenschlichen Wesen, die das verschmutzte Gebiet bewohnen bzw. sogar gesundheitlich direkt geschädigt werden.
    • Weil Schäden an den natürlichen Daseinsbedingungen Auswirkungen auf das Wohlergehen von Menschen hat und der Schaden an einzelnen Menschen die ganze Menschheit in ihrem Gedeihen beeinträchtigt, lässt sich auf diesem Wege zeigen, dass die natürlichen Moralgesetze nicht auf den Menschen begrenzt sind, sondern die gesamte Schöpfung – auch die unbelebte – einbeziehen (Ep..155: Natur & Kultur).
    • Pflichten und Ansprüche gibt es in der Natur nicht, nur Handlungen und Konsequenzen, Ursachen und Wirkungen. Wenn wir keine negativen Wirkungen wollen, dann müssen wir den erkannten Prinzipien folgen.
  5. Was machst Du im Licht der hermetischen Wissenschaft aus Geschlechtsumwandlung und Genderismus? (158)
    • Es gibt zwei wahre Geschlechter im Universum, das maskuline und das feminine. Es handelt sich um polare Kräfte, die einander ergänzen.
    • Diese beiden sind die Voraussetzung für jegliche Schöpfung bzw. Kreativität, sollten jedoch nicht mit Sexualität verwechselt werden.
    • In Menschen wirken maskuline und feminine Polarität durch Mann und Frau. Beide Polaritäten sind in beiden leiblichen Geschlechtern angelegt, jedoch zu unterschiedlichen Anteilen: mehr maskuline Kraft im Mann, mehr feminine Kraft in der Frau. Sie sind die Voraussetzung für die Zeugung von geistigen, dinglichen und leiblichen Nachkommen.
    • Jeder kennt Männer, die eher weiblich wirken, und Frauen, die eher männlich wirken. Dies ist nur in geringem Maß erblich bestimmt. Hauptsächlich drücken sich hier innere Haltungen aus: Welche Anteile in uns stärken wir, welche lehnen wir ab.
    • Zwar können wir willentlich das soziale Geschlecht ändern bzw. weitere geistige Geschlechter erfinden und diese durch chirurgische Eingriffe unterstützen, aber sie sind lediglich menschliche Erfindungen, die schöpferisch steril bleiben. Unabhängig vom gewählten Gender wirken die universellen Geschlechter in uns weiter.
    • Aus meiner Sicht ist Genderismus Teil der generell naturfeindlichen Bewegung der heutigen Kultur, die ua zu massiven Störungen der zwischenmenschlichen Verbundenheit führt, insbesondere der Geschlechterbeziehungen. Während es das Recht jedes Individuums ist, über sein soziales Geschlecht frei zu bestimmen, betrachte ich das Abweichen vom leiblichen Geschlecht aus dem Verständnis der Naturgesetze als Form der Selbstschädigung, von der man Abstand nehmen sollte, wenn dies nicht einer jenseits der Zeugung liegenden Kreativität dient.
  6. Wäre die Abschaffung des Geldes nicht mit großen Ungerechtigkeiten verbunden? (159)
    • Menschen, die ohne Geld leben wollen, sprechen nicht von seiner Abschaffung. Wer sollte das leisten? Der Staat? Das wäre Unrecht.
    • Ein Recht ist jede Handlung, die anderen fühlenden Wesen keinen Schaden initiiert, dh man kann niemand etwas nehmen, was einem nicht gehört.
    • Die Existenz staatlicher Währungen ist ein Unrecht, weil einige Menschen anderen vorschreiben, wie sie Handel zu treiben haben.
    • Befreiung von der Macht des Geldes besteht nicht darin, Geld staatlich zu verbieten, sondern ihm persönlich seine Unterstützung zu entziehen, dh es nicht mehr zu benutzen. Niemand kann dich dazu zwingen. Du hörst einfach Schritt für Schritt auf, es zu benutzen, je nachdem, wie gut du die gekauften Waren/ Leistungen durch Tausch, Geschenk und eigene Herstellung ersetzen kannst.

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