Betrachtet man die geringeren Aussichten langer Sendungen auf hohe Zuschauerzahlen, könnte man in Versuchung kommen, nur noch Snippets zu veröffentlichen – idealerweise ein einziges Wort, das alle Fragen abschließend klärt, so wie das im Vorspann besungene „Einweggetränkeflaschenschraubverschlussanbindungspflichtgesetz“, das aus einem Titel von Yann Song King stammt. Gegenüber dessen 62 Zeichen kommen mir die 28 Zeichen des aktuellen Episodentitels – Naturrechtszuwiderhandlungen – lächerlich kurz vor.
Das o.g. Gesetz ist so wie alle anderen „verpflichtenden“ menschlichen Regeln per se naturrechtswidrig. Wir sehen gleich, weshalb.
Was ist Naturrecht? Naturrecht besteht aus universellen, nicht von Menschen geschaffenen, bindenden, unveräußerlichen, unverletzbaren und unveränderlichen Prinzipien, welche die Konsequenzen des Verhaltens intelligenter Wesen beherrschen, die fähig sind, den Unterschied zwischen schädlichem und unschädlichem Verhalten zu begreifen.
Warum sind menschengemachte Gesetze naturrechtswidrig?
- Herkunft: Gott, Natur, Universum – wir sind nicht Gott
- Recht ist eine Handlung und existiert somit objektiv in der Wirklichkeit
- Handlungen können nicht übertragen werden. Wer handelt ist verantwortlich, denn:
- Jede Handlung verursacht eine Wirkung
- rechte / korrekte / gute / richtige ethische Handlungen führen zu Ordnung
- unrechte / falsche / schlechte Handlungen verursachen Schaden (Entropie & Chaos)
- Schaden entsteht durch Kraftanwendung oder Zwang. Schaden besteht in
- Täuschung
- Diebstahl
- Eindringen in den Lebensbereich
- Körperverletzung
- Vergewaltigung
- Freiheitsberaubung
- Mord
- sowie Zwang, d.h. die Drohung, Schaden anzurichten, um Entscheidungen zu beeinflussen.
- Wird Schaden bei anderen initiiert, nennt man es Gewalt und es berechtigt zu Notwehr.
- Notwehr ist ein Recht, denn sie kann künftigen Schaden verhindern.
- Nach dem Gesetz von Ursache und Wirkung löst Schaden nachteilige Folgen aus.
- Selbstschädigung ist ein Recht, denn wir können daraus lernen.
- Menschengesetze, die ein Natur-Recht verbieten, sind Unrecht und damit nichtig (sie „gelten“ nur, aber dem muss man mit Gewalt nachhelfen).
- Menschengesetze, die ein Natur-Recht erlauben, sind überflüssig, denn sie fügen dem Naturgesetz keinen Mehrwert hinzu.
- Menschengesetze, die ein Natur-Recht an andere übertragen, sind überflüssig, weil alle bereits von Geburt mit denselben Rechten ausgestattet sind; und sie sind auch nichtig, denn man kann Natur-Rechte nicht abgeben.
- Menschengesetze, die ein neues „Recht“ erschaffen, sind nichtig, denn sie entfalten keine Wirkung. Wenn jede Handlung, die anderen keinen Schaden initiiert, altes Recht ist, kann neues Recht nur ein Recht auf Gewalt darstellen. Gewalt verursacht stets Schaden und damit Chaos und Entropie.
- Menschengesetze sind also Unsinn. Sie sind die versuchte Usurpation des Schöpferthrons.
Weil es ein unabänderlicher Teil des Universums ist kann Naturrecht nicht im eigentlichen Sinn brechen, verletzen oder ihm zuwider handeln, sondern nur anderen fühlenden Wesen Unrecht zufügen – nämlich sie bei der Ausübung ihres Rechts behindern, jede schadlose Handlung zu tätigen, dh sie nicht in Ruhe zu lassen.
Jede Handlungen verursacht Folgen. Handelt jemand falsch / unrecht, verletzt also die Rechte anderer, weil er das Naturrecht nicht kennt oder missachtet, verursacht er dem anderen sofort und sich selbst und der Gemeinschaft kurz-, mittel- und langfristig Schaden; das könnte man Verletzung oder Zuwiderhandlung nennen; das Naturrecht bleibt jedoch intakt und wirkt – im Negativen.
Wer das Naturrecht kennt und in Harmonie mit ihm handelt, erlaubt der Natur, Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit und Ordnung zu schaffen, denn das Naturrecht wirkt prinzipiell in diese positive Richtung.
Literatur
- Einweggetränkeflaschenschraubverschluss… / Yann Song King, 2024