Episode 64: Im Gespräch mit florian über den Menschen

In dieser Sendung ging es um den Unterschied zwischen Mensch und Person sowie zwischen Naturrecht und positivem Recht. Ich besprach mit florian von der Gaia-Akademie für Zivilschutz, Naturrecht und Humanitäres Völkerrecht außerdem, wie wir zum Menschsein, zu Recht und Freiheit zurückkehren können.

Wir erörterten, wie Zivilschutz, Naturrecht und Humanitäres Völkerrecht zusammenhängen. Florian erklärte, dass das humanitäre Völkerrecht Teil des Naturrechts sei und dessen Einhaltung in Kriegszeiten fordere. Es ergebe daher durchaus Sinn, wenn Naturrechtler sich auch mit positivem (von Menschen gemachtem) Recht beschäftigten. Dies gelte um so mehr, da wir uns auf mannigfaltige Weise in Verträge mit dem System begeben hätten, die es diesem erlauben, uns „Energie“ abzusaugen. Ihre Auflösung sei nicht durch simple Willensbekundung möglich, sondern erfordere das Beschreiten des korrekten Weges und das Erringen eines geeigneten Bewusstseins.
Dieses Bewusstsein muss die Kenntnis umfassen, was ein Mensch ist, denn nur dann könne man sich so bezeichnen, und nur dann kann man die Menschenrechte auf sich selbst beziehen. Kenntnis von der Bedeutung der Wörter sei von höchster Bedeutung. Florian zitierte daher wiederholt aus Sprach- und Rechtswörterbüchern.

Wir klärten also die Begriffe Mensch, Person, Persönlichkeit, Subjekt und Bürger.

Ein Mensch ist das „mit der Fähigkeit zu logischem Denken und zur Sprache, zur sittlichen Entscheidung und Erkenntnis von Gut und Böse ausgestattetes höchstentwickeltes Lebewesen“ [Duden]. Er ist „das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod. Der Mensch steht im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechtes. Er hat bestimmte grundlegende Rechte gegenüber dem Staat.“ [Köbler]

Wir gingen auf die Rede des Papstes 2011 im Bundestag ein. Dieser sagte, positives Recht legitim nur sein könne, wenn es auf Grundlage der vom Schöpfer gegebenen natürlichen Gesetze entstünde:

„[Des Menschen] Wille ist dann recht, wenn er auf die Natur hört, sie achtet und sich annimmt als der, der er ist und der sich nicht selbst gemacht hat.“ [Papst Benedikt XVI, 2011]

Ich merkte an, das Wort Natur gehe auf das kemetische Wort NTR zurück, der Bezeichnung für den sich selbst erschaffenden Gott. Sein Ebenbild, so Hoffmann von Fallersleben, könne nur der Freie sein.

Wir erörterten anschließend das Wort Person. Es entstammt dem Lateinischen per sonare, durch Schwingung und bezeichnet eine Maske oder Rolle. Im praktischen Sinne kann man die natürliche Person (Mensch von Geburt bis Tod) mit einer Theaterrolle vergleichen, die zum Mitspielen beim Schauspiel „Staat“ berechtigt und gewisse rollengemäße Rechte und Pflichten in sich trägt. Im Rechtsraum BRD gibt es die „juristische Person“ als Subjekt, das die Fähigkeit hat, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten zu übernehmen, z.B. eine Stiftung. Nach Hans Kelsen, Rechtspositivist, sind im Grunde auch „natürliche Personen“ juristische Personen, denn wie jene wird sie durch Vertrag begründet. Beide sind damit „geistige Personen“, da es sich bei ihnen um gedankliche Konzepte handelt.

Das Wort Person wird außerdem synonym zum Menschen verwendet und bezeichnet dann laut Brockhaus 1911 jedes Wesen mit der Anlage zu freiem, vernünftigem Wollen und Handeln (physische Person, i.Ggs.z. willenlosen Gegenstand). Sie ist Rechtsträger unter dem Naturrecht. Im positiven Recht der BRD kommt sie praktisch gar nicht vor.

Eine Persönlichkeit ist allgemein die ausgeprägte Individualität eines Menschen. [Vahlen Juristisches Wörterbuch].

Ein Subjekt ist im positiven Recht eine dem Recht unterworfene Person; im Naturrecht ist es ein mit Bewusstsein ausgestattetes, denkendes, erkennendes, handelndes Wesen i.e. Rechtsträger. I.Ggs.z. Objekt [Duden].

Bürger sind hingegen kein rechtlicher Gegenstand. Das Wort entstammt dem Schutz der Burg bzw. bezeichnet einen, der für etwas bürgt.

Wie die Person ist auch der Staat lediglich ein gedankliches Konstrukt. Seine Existenz ist in unserem Glauben an seine Existenz (Religion des Etatismus) gekoppelt. In der Natur gibt es so etwas wie die BRD nicht. Die Naturgesetze gelten und wirken daher nur für Menschen.

Die Staatszugehörigkeit ist eine Frage des Glaubens und des Bekenntnisses. Das Bundesministerium des Inneren sagt z.B., es sei [für die Einbürgerung von Menschen] „im Rahmen der persönlichen Vorsprache des Antragstellers […] zu hinterfragen, ob der Antragsteller sich der freiheitlichen demokratischen Grundordnung […] innerlich glaubhaft zuwendet […] oder in diesem Fall evtl. eine [andere] Einstellung besteht“.

Sowohl unter Natur- als auch positivem Recht ist das Bekenntnis jedoch frei:

Grundgesetz Art. 4(1): „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

Rechtlich gesehen besteht daher (natürlich!) die Freiheit, an diesen oder einen anderen gegenwärtigen oder historischen Staat zu glauben – oder auch nicht.

Literatur:

  • Einführung in die Grundlagen des Naturrechtes / Gaia Akademie

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