Ich sah unlängst eine interessante Sendung über Eigentum als Basis des Naturrechts. Da ich auch in der letzten Episode darüber gesprochen habe, habe ich mich nochmals intensiv mit der Materie beschäftigt um heute näher darauf einzugehen. Dabei habe ich nicht nur den Unterschied zwischen verschiedenen Formen des Gehörens herausgearbeitet, sondern auch Abweichungen zwischen Naturrecht und menschengemachtem (sog. positivem) Recht. Rechtspositivisten behaupten, Eigentum entstehe durch juristische Erklärung (de jure), also mehr oder minder willkürlich, abhängig von Rechtstraditionen oder sittlichen Gepflogenheiten der Gesellschaft, wenn nicht gar von den Vorlieben eines Autokraten. Relative Moralität bestimmt somit, wer Eigentum hat. Ähnlich sehen das auch viele Anhänger der New-Age-Bewegung, angeblich spirituelle Menschen. Sie streiten die Existenz von Eigentum grundsätzlich ab, weil sie darin eine geistige Illusion sehen. Man solle den Gedanken an Eigentum und Besitz loslassen, um die Anhaftung an die materielle Welt zu beenden. Damit verleugnen sie jedoch die Grundlage ihrer eigenen Spiritualität.
Eigentum existiert, und zwar an sich (per se), wie wir gleich sehen werden, nicht in Abhängigkeit von unserer Wahrnehmung. Der folgende Vortrag leitet Eigentum und seine Implikationen aus simpelsten Elementen her, aber er ist sowohl informationsdicht als auch weitreichend. Daher empfehle ich, ihn mehrfach zu hören und häufiger Pausen einzulegen, um ihn in seiner ganzen Tiefe zu durchdringen.
Da sich alle natürliche Rechte aus dem Eigentum ableiten lassen, muss der Eigentumsbegriff verstanden werden, um Richtig und Falsch unterscheiden zu können. Wer das nicht kann, kennt weder seine eigenen Rechte noch die der anderen Menschen gut genug, um Schaden und die aus ihm erwachsenden Konsequenzen zu vermeiden.
Im positiven Recht
Der liberalistische französische Ökonom und Politiker Claude Frédéric Bastiat (1801-1850) sagte einmal:
„Eigentum gibt es nicht aufgrund von Gesetzen, sondern Gesetze gibt es, weil es Eigentum gibt.“ – Frédéric Bastiat
Anders ausgedrückt gibt es aus seiner Sicht Eigentum auch in Abwesenheit von Gesetzen. Gesetze aber beziehen sich nur auf das Eigentum und begründen es nicht. Wenn Eigentum primär, also vor der menschlichen Regulierung, existiert, ist es ein natürliches Prinzip (= erstes Ding).
Bestimmen wir erst einmal, was mit Eigentum gemeint ist:
[Eigentum ist] das umfassende Besitz-, Verfügungs- und Nutzungsrecht über Grund und Boden (unbewegl. Sachen) und sonstige Habe (bewegl. Sachen, Rechte u.a.). – Brockhaus
Man erwirbt Eigentum nur rechtmäßig (=ohne die Rechte anderer zu verletzen), kontrolliert seinen Gebrauch und Ertrag und ist für seinen Zustand verantwortlich.
Eigentum ist außerdem nicht dasselbe wie Besitz; die Nachsilbe –tum verweist eigentlich auf ein geistig-immaterielles Gut, z.B. Leben, Geist oder Rechte, aber Brockhaus definiert die beiden Wörter juristisch. Wir kommen gleich auf die naturrechtliche Sicht auf Eigentum. Schauen wir uns zuerst noch an, wie Brockhaus den Besitz davon abgrenzt:
[Besitz ist] die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache (§§ 854-872 BGB), im Unterschied zum Eigentum als der rechtl. Zuordnung. „Wer hat die Sache?“ ist deshalb die Frage nach dem Besitz, „Wem gehört sie“ die nach dem Eigentum. – Brockhaus
Besitz ist buchstäblich das von mir Besetzte, Besessene, Beherrschte. Das kann rechtmäßig oder unrechtmäßig so sein, da Herrschaft nicht notwendigerweise rechtens ist.
Eigentum ist das mir Eigentümliche, das was richtig (rechtens) (zu) mir gehört, ob ich es gerade besitze bzw. beherrsche oder nicht, da Rechte nicht durch Herrschaftsverhältnisse zu ändern sind.
Eigentum am Selbst
Ein mit Willen und Gefühlen ausgestattetes Wesen, z.B. der Mensch, kann nur sich selbst zu eigen sein, denn das Eigene hat einen Rückbezug zum Selbst. Das Wesen kann also tatsächlich, objektiv nicht Eigentum eines anderen als sich selbst sein.
Und rechtmäßiger Besitz kann nur das sein, was keinen eigenen Willen hat. Erhebt man Anspruch auf ein Lebewesen, um die Aktivitäten seines Körpers für andere Zwecke als die seines eigenen Willens gemäßen zu benutzen, so degradiert man es zum willenlosen Gegenstand (Objekt).
Schauen wir uns noch an, was Bastiat mit Gesetz gemeint hat.
Bastiat spricht im Zitat offensichtlich von Gesetzen im Sinne des menschlichen Rechts, nicht des Naturrechts. Der Halbsatz „Gesetze gibt es, weil es Eigentum gibt“ nimmt Bezug auf Theorien, denen zufolge Regulierungen nötig werden, weil die verfügbaren Ressourcen im Gegensatz zum menschlichen Besitzstreben begrenzt seien. Hier beschreibt Bastiat ein Weltbild der Knappheit und ein Menschenbild der Maßlosigkeit und Gier, das jedoch, wie wir wissen, auf kulturellen Bedingungen fußt, nicht auf menschlicher Natur. Dies sind Indikatoren für de-facto-satanische Einstellungen. Das Weltbild des Einsseins, welches das richtige Weltbild ist, geht von anderen Voraussetzungen aus.
Interessant finde ich besonders den einleitenden Halbsatz: „Eigentum gibt es nicht aufgrund von (menschlichen) Gesetzen“. Der ist völlig korrekt. Eigentum existiert. Eigen-tum ist naturrechtlich eine Eigen-schaft der Dinge. Es ist natur-gesetzmäßig. Ein Philosoph würde sagen: „Eigentum ist ein Naturrecht“ oder „Eigentum ist ein Prinzip.“
Wie entsteht es? Eigentum wird angeboren. Man erwirbt Eigentum somit rechtmäßig (=ohne die Rechte anderer zu verletzen). Man kontrolliert seinen Gebrauch/Nutzung, ist für seinen Zustand verantwortlich und verfügt über den Nutzen daraus – und zwar exklusiv. Daher ist es unrecht, mehr in Anspruch zu nehmen, als man natürlicherweise zu eigen haben, nutzen und tatsächlich kontrollieren kann. Kontrollieren heißt, dem eigenen Willen entsprechend einsetzen. Jeder kann daher nur einen Körper und Geist kontrollieren: seinen eigenen. Wenn Du Körper, Geist oder Seele nicht kontrollierst, wird ein anderer Wille in dieses Machtvakuum zu dringen versuchen und aufgrund falscher Ansprüche die Kontrolle übernehmen. Das nennen Rechtspositivisten Autorität oder Regierung. Der Naturrechtler nennt es Sklaverei.
Der Anspruch anderer auf Dich ist falsch, weil ein rechtmäßiger Anspruch nur auf Tatsachen bestehen kann: Ich bin mir selbst zu eigen, weil ich ich bin und nicht ein anderer. Mein Leib und mein Leben sind mein Eigentum, weil sie mir bei der Zeugung geschenkt wurden und – gleichwohl sie nicht ich selbst (sind) – untrennbar mit meiner irdischen Existenz verbunden sind. Alles, was mit Deinem Sein einhergeht, ist Deins. Am Beginn der Eigentumsfrage steht ein „Ich bin.“ Du schuldest niemand außer dem Schöpfer allen Lebens irgendetwas, am wenigsten Gehorsam.
Die Ausdrücke „Eigentumsrecht“ und „Eigentum am eigenen Körper“ sind Tautologien, denn außer am eigenen Sein (Körper/Geist/Seele) gibt es naturrechtlich kein Eigentum und kein Menschenrecht. Die menschliche Existenz ist das Eigentum ist das Recht. Eigentum ist Menschenrecht. Eigentum bedeutet Selbstbestimmung, Ent-eignung bedeutet Fremdbestimmung und damit Un-Recht. Auch in Sprachen, die für das Wort die lateinische Wortwurzel proprius (das Eigene) benutzen, wird das linguistisch sichtbar. Im Englischen heißt Eigentum proper-ty, also das abstrakte Eigene – wobei proper auch korrekt, an sich, eigentlich, sittlich, angemessenerweise, rechtmäßig und ordnungsgemäß bedeutet. Beeinträchtigungen des Seins/Eigentums/Rechts eines anderen sind im Umkehrschluss falsch, übergriffig, unmoralisch, unangemessen, unrechtmäßig und Unordnung schaffend. Diese Wirklichkeit bleibt von menschlichen Regelwerken unberührt. Wer an solche glaubt, verursacht Sklaverei.
Man kann sich zur Kontrolle die Frage stellen: Wem gehöre ich eigentlich(,) rechtens, wenn nicht mir selbst?
Besitz und Nießbrauch
Naturrechtlich ist alles über das Eigentum am eigenen Sein (Körper, Geist, Seele) Hinausgehende Besitz [juristisch jedoch ebenfalls Eigentum] oder Nießbrauch (D; Nutznießung i.d. Schweiz).
Im Gegensatz zum Eigentum wird Besitz wird erworben. Die Besitzbeziehung entsteht durch das Tun des Individuums oder einvernehmliche Verträge. Man erwirbt Besitz nur rechtmäßig (=ohne die Rechte anderer zu verletzen), kontrolliert seinen Gebrauch/Nutzung, ist für seinen Zustand verantwortlich und verfügt über den Nutzen daraus – und zwar exklusiv. Daher ist es unrecht, mehr in Anspruch zu nehmen, als man natürlicherweise besitzen, nutzen und tatsächlich kontrollieren kann. Kontrollieren heißt, dem eigenen Willen entsprechend einsetzen.
Besitz kann durch eigene Arbeit erwirtschaftet werden oder durch einvernehmliche Interaktion mit anderen, z.B. durch Geschenk, Tausch oder Kauf, also durch Willensäußerung oder Deklaration; unrechtmäßig durch Diebstahl oder Erpressung.
Eine Hütte, die ich mit in der Natur gefundenen, also herrenlosen Materialien auf unbeanspruchtem Boden baue, ist mein Besitz, weil ich mir das Material rechtmäßig angeeignet und aus eigener Kraft verarbeitet habe. Für die Rechtmäßigkeit genügt es, wenn niemandes Besitz oder Eigentum beeinträchtigt wird.
Wenn ich die Hütte vermiete oder verkaufe, gehören mir rechtmäßig die Gegenstände, die zum Tausch angeboten wurden. Verkaufe, vertausche oder vermiete ich diese Gegenstände wiederum, gehört mir rechtmäßig das Tauschmittel usw.
Der, der meine Hütte mietet, geht mit mir zu willentlich akzeptierten Bedingungen einen Nutzungsvertrag ein. [Juristisch bleibt sie mein Eigentum, geht aber in den Besitz des anderen über.] Naturrechtlich bleibt sie mein Besitz, der aufgrund einer Absprache in die bedingte Nutzung des anderen übergeht (=Nießbrauch / Nutznießung)
Wenn ich die Hütte verkaufe, eintausche oder verschenke, geht sie per gegenseitiger Einwilligung [juristisch in das Eigentum,] naturrechtlich in den Besitz des anderen über.
„Gemeinschaftliches Eigentum“
Alle Besitz- und Eigentumsrechte sind individuell, niemals gruppenbezogen. Das ergibt sich aus meinem exklusiven Eigentum an mir selbst, aus der alle natürlichen Rechte erwachsen, und an der Weise, wie Besitztümer rechtmäßig erworben werden: durch das moralisch korrekte Handeln des Individuums. Ich kann dich zwar in mein Haus einziehen lassen, aber das ändert so lange nichts an den rechtlichen Besitzverhältnissen, bis ich es dir verkaufe oder verschenke. Alles andere sind lediglich bedingte Nutzungsüberlassungen.
„Gemeinsamer Besitz“ ist ein Oxymoron, weil das exklusive Recht des Besitzes eben aufhört, exklusiv zu sein, wenn es mehr als einen Besitzer gäbe. Mehrere Leute können nicht gleichzeitig gleichberechtigte Besitzer sein, weil jede Nutzung die Nutzung anderer einschränkt bzw. ausschließt und damit die freie Bestimmung über den Besitz. Die einzelnen Mitglieder des Kollektivs geraten durch die Fiktion des Gemeinbesitzes mit einander in unauflöslichen Konflikt, denn sprachlich erzeugte Paradoxien haben keine Grundlage in der Wirklichkeit, wo es solche Widersprüche nicht gibt. Eine Sache ist immer identisch mit sich selbst und kann nicht gleichzeitig eine andere Sache sein.
Beispielsweise könnte der Versuch eines Mitglieds einer Hausbesitzergemeinschaft, das Haus ohne Rücksprache oder Rücksichtnahme zu verändern, zu Gegenwehr führen. Diese wäre gleichzeitig berechtigt, weil ein Besitzer natürlich seinen Besitz schützen darf, und sie wäre unberechtigt, weil der andere Besitzer das Recht hat, mit seinem Besitz anzufangen, was er will. Die beiden Ansprüche heben sich gegenseitig auf. Der einzig richtige Ausweg hieraus besteht im Verkauf des Hauses und der Aufteilung des Erlöses. Eine gemeinsame Nutzung wird nur auf dem Vertragswege korrekt zwischen Geber (Besitzer) und Nehmer des Hauses möglich.
Der Versuch eines Individuums hingegen, das Recht auf Änderung, Verkauf oder Zerstörung des nationalen „Gemeineigentums“, „Kollektiveigentums“, „öffentlichen Eigentums“ oder der Allmende auszuüben, wird mit Gewalt beantwortet. In diesem Fall entpuppt sich das gemeinsame Eigentum als Falschetikettierung. Der eigentliche Besitzer ist eine juristische Fiktion, der Staat, der dem angeblich mitbesitzenden Bürger nur ein stark eingeschränktes Nutzungsrecht gewährt.
Das erklärt auch, weshalb das Grundgesetz davon sprechen kann, dass persönliches Eigentum uns unter Umständen zur Abgabe eines Teils davon zu gemeinnützigen Zwecken verpflichte: Es ist nach Ansicht des Gesetzgebers nicht unser Eigentum, noch nicht einmal unser Besitz, sondern nur Nießnutz. Auf welcher positiv-rechtlichen Grundlage bleibt dabei Nebensache, denn letztlich sind wir selbst in seinen Augen nicht unser exklusives Eigentum, sondern Leibeigene oder Vieh. Jede Steuer, jede Zwangsabgabe, jede Pflichtversicherung, jede Strafforderung, jeder Bescheinigungs- und Lizenzzwang, jedes Verbot und jede gesetzliche Pflicht sind naturrechtlich betrachtet räuberische Erpressung, die meine natürlichen Rechte auf Eigentum an mir selbst und die Früchte meines Schaffens negiert, wie das in der Sklaverei oder der Viehhaltung praktiziert wird. Wenn ich mich nicht selbst besitze, kann ich überhaupt nichts besitzen.
Die gewaltsame Ent-Eignung wird verbrämt durch die Behauptung, es gäbe eine moralische Verpflichtung zum Teilen, im Sinne des Gemeinwohls. Gemeinwohl ist eine dem Naturrecht fremde Ideologie; sie nennt sich Kommunismus, von lat. commune = gemeinschaftlicher Besitz & –ismus = Ideologie, oder Sozialismus, von lat. socialis = gesellschaftlich.
Zwangssozialisierung bedeutet tatsächlich Entmenschlichung. Kein Ideal und kein „Bedarf“ rechtfertigt das. Echte Verbesserungsbestrebungen, etwa zur langfristigen Erleichterung des Daseins, der Beseitiung von lästigen Hindernissen oder zur Nothilfe in akuten Krisensituationen können nur auf Freiwilligkeit beruhen: dem Schenken im freundschaftlichen, konvivialen, hilfsbereiten, barmherzigen oder wohltätigen Umgang miteinander. Man nennt es Mitmenschlichkeit und es ist ein bisschen aus der Mode gekommen, dieses Miteinander der Individuen im gegenseitigen Einverständnis. Um es zu aktivieren, muss man Anspruchsdenken und sozialistische Einstellungen über Bord werfen, die auf Kontrollzwang beruhen, und sich ins Vertrauen auf Natur und Mensch begeben.
Schluss mit Unrecht
Nur naturrechtlich betrachtet wird aus Eigentum und Besitz ein richtiges Paar Schuhe, ganz im Gegensatz zum privilegierten Halbschuh des positiven Rechts, das zwar die Existenz von Eigentum und Besitz postuliert, diese jederzeit aber relativieren oder sogar wieder negieren kann. Eigentum bzw. Besitz, das einem mit einem Federstrich entzogen werden kann, ist kein Eigentum, sondern eine Leihgabe, ein Lehen, also ein vom Feudalherrn gegen die Verpflichtung zu Treue und Diensten verliehenes erbliches Nutzungsrecht.
Der künftige Entzug wurde uns 2016 mit dem ja schon berüchtigt gewordenen Satz der dänischen Politikerin Ida Auken angedroht: „Willkommen im Jahr 2030. Ich habe kein Eigentum, keine Privatsphäre und das Leben war noch nie besser.“ In ähnlichen Bahnen äußerte sich auch Friedrich Merz am 12.10.2024, als er sagte:
„Auf den deutschen Konten – Sparkonten und laufenden Girokonten – liegen 2,8 Billionen Euro. Stellen Sie sich mal einen kurzen Augenblick lang vor, wir wären in der Lage, davon nur zehn Prozent zu mobilisieren – mit einem vernünftigen Zinssatz – für die öffentliche Infrastruktur in Deutschland.“
Es fehle nicht an Kapital, es fehle an Instrumenten, dieses Kapital so zu mobilisieren, dass es einem gemeinsamen Zweck des Landes zugutekomme. Merz redet von juristischem Eigentum bzw. dem natürlichen Besitz anderer, als bedürfe es nur eines Regierungsbeschlusses, um es in ein Gemeingut umzuwandeln. Entweder war es von vorn herein ein Täuschmanöver, dass den Deutschen das Geld in ihren Taschen und Konten gehört, oder es bahnt sich ein legalisierter Raubzug an.
Nun habe ich selbst 15 Jahre mit einem Besitzstand nahe Null in einer nur mit Metallgittern umwandeten (also durchsichtigen) Hütte gelebt und mich dabei pudelwohl gefühlt. Ich vermisse das heute sogar. Aber dies fußte auf einer freien, bewussten Entscheidung, nicht weil mir eine andere Lebensweise rechtlich oder sonstwie verwehrt gewesen wäre. In dieser Zeit habe ich vollständig internalisiert, dass unnötiger Besitz belastet und unnötige Geheimniskrämerei der Lüge nahekommt. Ich habe damit nicht mein Recht an meinem Eigentum, meinem Besitz oder meiner Privatsphäre an andere abgegeben, sondern meine Anhaftung an separatistische, egoische Vorstellungen davon innerlich losgelassen. Eine freie Willensentscheidung, die keine Dritten schädigt, ist ein Recht. Von Anderen erzwungene Veränderungen nehmen uns, was wir nicht freiwillig hergeben. Das ist Diebstahl oder Ent-Eignung also – ganz klar Unrecht.
Naturrechtlich betrachtet wird aus Eigentum und Besitz ein richtiges Paar Schuhe ganz klar auch im Gegensatz zum New-Age-Badeschlappen der anhaftungsfreiten Besitzlosigkeit à la: „Bloß nicht anhaften“, sagte das Gebiss und fiel aus dem Mund.
„Anhaftung zu beenden bedeutet nicht, dass du nichts besitzt, sondern dass nichts dich besitzt.“ – Kalif Ali ibn abi Talib (600-661)
Literatur:
- The philosophy of liberty is based on self-ownership
- What is property? / OGWW
- Who Owns You? / Josie the Outlaw
- The myth of collective ownership / The Pholosopher
- Materielles Eigentum / Kosmisches Grundwissen