Der Inhalt dieser Sendung ist wie immer meine persönliche Analyse auf Grundlage naturrechtlicher Prinzipien. Sie sollte wie immer nicht geglaubt, sondern nachvollzogen werden. Was den Prinzipien entsprechend richtig oder falsch ist, kann vor Gericht genau gegenteilig bewertet werden und zu Strafen führen. Daher ist das Naturrecht – ebenfalls wie immer – deutlich zu trennen von der juristischen Beurteilung. Ich bin außerdem nicht der Überzeugung, dass wir Menschen in Not einfach hängen lassen dürfen oder dass Diskriminierung ok wäre. Solche Haltungen zeigen einen Mangel an Mitgefühl und Bildung. Nächstenliebe kann jedoch niemals zur gesetzlichen Pflicht gemacht werden, sondern kann nur aus dem Herzen kommen.
In der letzten Episode tauchte mehrfach das Wort Anspruch auf. Dieses habe ich bisher kaum benutzt oder gar besprochen, aber es lohnt doch einen Blick, weil es sowohl natur- wie auch positiv-rechtliche Relevanz hat. Daher eignet es sich hervorragend, den Irrsinn menschengemachten Rechts zu verdeutlichen.
Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen. – Wikipedia
Ein Anspruch ist die Behauptung eines Rechtes.
Als Behauptung kann ein Anspruch richtig oder falsch, recht oder unrecht, moralisch oder unmoralisch sein.
Rechte Ansprüche sind solche, die meine Freiheit nicht beeinträchtigen: nichts genommen zu bekommen, nicht gewaltsam behandelt zu werden, mein Leben zu führen, ohne dabei durch Zwang gestört zu werden.
Wenn Ansprüche erfordern, dass andere sich einem fremden (idR meinem) Willen beugen sollen oder dabei zu Schaden kommen, sind sie falsche (un-rechte) Ansprüche: z.B. Mitbestimmung, Gleichbehandlung, Wohnung, Unterhalt, Sozialleistungen, Beistand in Gesundheits- und anderen Fragen, Abtreibung, Unterlassung schadloser Handlungen.
Diese Ansprüche stellen keine Rechte dar, wie das gern behauptet wird, wenn man sich unter den Menschen umhört. In der US-Verfassung heißt es „pursuit of happiness“ – das Streben nach Glück, nicht das Glück als solches. Ähnlich in allen anderen falschen Ansprüchen: Wir haben das Recht, sie ungestört zu verwirklichen zu versuchen, aber nicht auf Unterstützung hierbei oder auf ihre Lieferung durch Dritte. Beides leitet sich aus unserem Eigentum an uns selbst ab. Ich bin allein für mein Leben und Wohlergehen verantwortlich, und du allein für deins, weil jeder dem eigenen Willen folgt. Wollte ich die Versorgung mit dem Nötigen und dem Gewünschten auf andere abwälzen, würde ich damit deren Handlungen zu bestimmen versuchen und die Früchte ihrer Arbeit enteignen. Das ist Sklaverei. Wir haben das Recht, andere um Hilfe oder Zusammenarbeit zu bitten, solange unser Gegenüber solche Bitten zulässt, aber der andere hat das Recht, die Bitte zurückzuweisen oder Bedingungen für ihre Erfüllung zu stellen.
Ein Recht auf Abtreibung, beispielsweise, würde bedeuten, dass das Lebensrecht des ungeborenen Kindes verneint wird. Mord!
Ein Recht auf Unterhalt würde bedeuten, dass ein anderer die Früchte seiner Arbeit an jemand abtreten muss, mit dem er nichts zu tun haben will. Sklaverei und räuberische Erpressung.
Ein Recht auf politische Mitbestimmung würde voraussetzen, dass eine externe Instanz über mich bestimmt und ich bestenfalls an der Führung meines Lebens beteiligt sein kann. Wiederum Sklaverei.
Ein Recht auf Gesundheitsfürsorge oder geldliche Sozialleistungen würde bedeuten, dass ein anderer für mich arbeiten muss, um die gewünschte Leistung bereitstellen zu können. Erneut Sklaverei!
Da ich dazu gezwungen werde, in die Sozialkassen einzuzahlen, werde auch ich selbst versklavt, um ein vermeintliches Recht zu genießen.
Viele behaupten, es gebe ein Recht auf Gleichbehandlung, und teilweise ist das in Gesetzen festgehalten. Ein Recht auf Gleichbehandlung würde aber bedeuten, dass ein Anderer sich mit mir abgeben muss, was sein Recht auf freie Interaktion verletzt. Das ist Nötigung!
Wenn ich in ein – sagen wir: veganes afrikanisches – Restaurant gehen will, kann der Wirt mich zurückweisen, denn mich zu bedienen ist seine Arbeitsleistung, betrifft also sein exklusives Eigentum, mit dem er machen kann, was er will. Er muss niemand bedienen, er muss niemand etwas verkaufen, er muss niemand etwas verschenken und er muss sich mit niemand abgeben. Er muss mich noch nicht einmal einlassen, denn das Restaurant ist sein exklusiver Besitz oder sein vertraglich exklusiver Nießnutz, über den er selbst nach eigenem Ermessen bestimmt. Denn ein Recht ist jede Handlung, die anderen fühlenden Wesen keinen Schaden initiiert. Die Gründe für sein Verhalten spielen dabei überhaupt keine Rolle. Es kann rassistisch motiviert sein, weil er keine Weißen mag; es kann sein, dass er meine langen Haare nicht mag, weil es ihn an die Rockerbande erinnert, die ihn verprügelt hat; es kann sein, dass er in seinem veganen Restaurant die Verwendung toter Tiere nicht duldet; es kann sein, dass er nicht mit einem Anarchisten gesehen werden will; es kann sein, dass er einfach grad keine Lust hat, zu arbeiten. Solange er mit seinem Verhalten anderen fühlenden Wesen keinen Schaden initiiert, darf er tun und lassen, was er will, unabhängig davon, warum er es tut, denn er bestimmt rechtmäßig über sein Eigentum und seinen Besitz und niemand darf ihm da reinreden.
Gründe, Motivationen, Gefühle oder gute und schlechte Absichten spielen für die naturrechtliche Bewertung des Verhaltens anderer keine Rolle. Rassismus und ähnliche Ressentiments sind natürlich dumme Haltungen, die finanziell und sozial schädigend auf ihren Träger zurückschlagen. Sie beruhen auf falschem Denken. Aber die Handlung bzw. Handlungsverweigerung ist ein Recht; jeder ist frei, sich selbst zu schädigen und der individuelle Wille darf nicht gebrochen werden.
In anderen Situationen scheint dies den meisten Leuten sogar völlig gerechtfertigt. Wir sehen es zB als selbstverständlich an, dass ein Nobelrestaurant nur in vornehmer Kleidung betreten werden darf, während der unrasierte stinkende Typ in zerrissenem Parka und dreckigen Jeans an der Tür zurückgewiesen wird. Oder dass der Türsteher in der Disco Leute nach Lust und Laune aussiebt. Ist das etwa keine Diskriminierung, begründet durch Hausrecht? Gleichermaßen muss es gestattet sein, Geimpfte oder Ungeimpfte zurückzuweisen, oder Frauen oder Transen nicht reinzulassen, oder Weiße oder Farbige oder sonstwen, der einem nicht passt, oder auch jemand nicht zurückzuweisen, selbst wenn die ganze Welt darauf besteht, dass man mit so einem niemals verkehren darf.
Weil wir von Natur aus über uns selbst bestimmen, kann es niemals einen rechtmäßigen Anspruch auf Interaktion geben, und auch keinen auf Gleichbehandlung. Anspruch auf derlei zu erheben, negiert das Selbstbestimmungsrecht und führt zu völlig absurder, satanischer Inversion der Verhältnisse. Gleichbehandlung würde bedeuten: Wenn der og. afrikanische Gastwirt seine Freunde zum kostenlosen Essen einlädt, muss er auch alle anderen Gäste kostenfrei bedienen, denn sonst diskriminiert er die, die nicht seine Freunde sind. Er müsste sowieso jedem eine Mahlzeit servieren, der nicht bezahlen kann, denn sonst diskriminiert er Menschen nach ihrem Besitz. Wenn ich mit seiner Schwester schlafe, muss ich auch mit ihm in die Kiste steigen, sonst diskriminiere ich ihn wegen seines Geschlechts.
Jeder kann an diesen Beispielen sehen, wie offensichtlich absurd der Anspruch auf Gleichbehandlung ist. Leute erheben diese Ansprüche jedoch in anderen Zusammenhängen, etwa wenn sie gleichen Zugang zum Restaurant des Afrikaners verlangen. Mit dem gleichen nicht vorhandenen Recht könnten sie Zugang zur Küche seiner Wohnung verlangen. Dass wir zwischen dem Essen unterscheiden, das er in seiner Wohnung zubereitet, und jenem, das er in seinem Restaurant macht, weist darauf hin, dass Gleichbehandlung kein universelles Prinzip ist, sondern relative Moralität: nur die Behauptung eines Rechts. Gleichbehandlung ist ein sozialistisches Konzept und gehört nicht in eine Naturrechtsdiskussion.
Das angebliche Recht des Staates, mein Verhalten in dieser wie auch in anderer Hinsicht gesetzlich zu regulieren und sanktionieren bzw. die Früchte meiner Arbeit einzuziehen und umzuverteilen, negiert meine Selbstbestimmtheit und bedeutet schlichtweg den Anspruch, mich zu besitzen.
Wer entscheidet über eine Sache oder über eine Handlung? Der rechtmäßige Besitzer: Ich über mich und das Meine, Du über Dich und das Deine. Dein „Bedürfnis“ ist sekundär hierzu und dein Problem, nicht das Problem dessen, von dem du Befriedigung verlangst, denn du selbst bist für dich verantwortlich.
Wer abseits einer Notwehrsituation „von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen“ verlangt, wer also behauptet, über andere verfügen zu können, ist ein Sklavenhalter oder Viehzüchter.
Wörter auf einem Stück Papier (Verfassung, Gesetze) sind kein Recht und begründen keinen solchen Anspruch. Allein der rechtmäßige Erwerb begründet ihn. Amtstitel, Uniformen und Abzeichen verleihen kein Recht zur Durchsetzung eines Anspruchs. Alle Ansprüche auf Gehorsam sind null und nichtig.
